Der Begriff "Gewässerunterhaltung" stammt aus den Wassergesetzen des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) und Landes (Saarl. Wassergesetz) und umfasst im Wesentlichen die Verpflichtung der Kommunen (bei Gewässern 3. Ordnung) zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Abflusses der Fließgewässer und eines naturnahen Zustandes sowie naturgemäße Nutzung der Ufer.
Diese gesetzliche Verpflichtung haben die Kommunen an Ill und Theel auf den Zweckverband Natura Ill-Theel übertragen.
Einige Beispiele für diese Arbeiten im Ill-Theel-Gebiet folgen.