Modellvorhaben Ill-Theel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments (EG WRRL) und des Rats der Europäischen Union verpflichtet seit dem 22.12.2000 alle Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2015 die Gewässer (oberirdisch und Grundwasser) in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen.

Dieser wiederum wird im Wesentlichen an den Faktoren Gewässerstruktur, Besiedlung und chemische Belastung festgemacht. Kann dieses Ziel bis dahin nicht erreicht werden, sind nur in begründeten Fällen Verlängerungen um zweimal sechs Jahre (2021/2027) möglich.

Seit 2009 sind die für diese Zielerreichung festgelegten “Maßnahmeprogramme“ behördenverbindlich und müssen nunmehr von den Gewässerunterhaltungspflichtigen (Kommunen) umgesetzt werden.

Die Ausgangssituation an Ill und Theel stellt sich gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie so dar, dass an der Ill nach der Umsetzung des 'Gewässerrandstreifenprojektes Ill' wie zu erwarten kaum strukturellen Defizite, jedoch Defizite im Bereich Gewässerbelastung, insbesondere mit Nährstoffen, bestehen.

An der Theel hingegen gibt es sowohl strukturelle Defizite, als auch Defizite im Bereich Gewässerbelastung. Diese zu beseitigen, ist zwischenzeitlich Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß EG-WRRL.

In diesem Zusammenhang kamen die Stadt Lebach und die Gemeinde Tholey auf den Zweckverband Illrenaturierung zu, mit der Anfrage, ob dieser, auf Grund seiner umfangreichen Erfahrung im Bereich Gewässerrenaturierung, die Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen übernehmen könne.

Nach entsprechender Diskussion in den Verbandsgremien wurde der Zweckverband beauftragt, die weitere Vorgehensweise zu konkretisieren. Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und der Universität des Saarlandes der Gedanke eines Modellvorhabens für die Umsetzung der EG WRRL für das Einzugsgebiet von Ill und Theel (Gewässernachbarschaft Ill-Theel) entwickelt und ein entsprechender Förderantrag über den Zweckverband Illrenaturierung an das damalige Ministerium für Umwelt (heute Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr) formuliert.

Die gewählte Konstellation zwischen Zweckverband, der Stadt Lebach, Gemeinde Tholey und der Modellhaftigkeit dieser Zusammenarbeit garantiert für die Beteiligten die höchst mögliche Förderquote für alle gesetzlich verbindlichen Maßnahmen in Höhe von 90 %.

Am 24.08.2009 wurde im Rathaus Illingen der Förderbescheid in Höhe von rund 2,5 Mio. € für eine Laufzeit von fünf Jahren (2009 bis 2014) an den damaligen Verbandsvorsteher Bürgermeister Dr. Armin König überreicht:

Im Einzelnen werden Projekte aus den Bereichen Gewässerstruktur (Schwerpunkt Theel), Landwirtschaft, kommunale Abwasserbeseitigung sowie wissenschaftliche Überwachung mittels eines Dauer-Messprogramms sowie die Untersuchung der Biologie der Gewässer gefördert. Darüber hinaus gehend wird ein besonderer Schwerpunkt auf Gewässerschutzmaßnahmen mit der Landwirtschaft im gesamten Einzugsgebiet von Ill und Theel liegen.

Auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sind Gegenstand der Förderung.

Download Broschüre: “Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“

Quelle: GFG - Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung

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