Der Zweckverband Natura Ill-Theel informiert
Die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten ist in §64 WHG geregelt. Demnach müssen Benutzer von Gewässern, die täglich mehr als 7500 m³ Wasser einleiten dürfen, einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz stellen. Oft ist die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten seitens der Wasserbehörde auch in einzelnen Wasserrechtsbescheiden gefordert.
Der Zweckverband Natura Ill-Theel schreibt öffentlich die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten für das Verbandsgebiet für die Jahre 2022-2025 aus.
Aufgaben
- Beratung, Unterstützung und Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes, im Hinblick auf die Funktionalität, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung
- Feststellung von Mängeln, Vorschläge zu deren Beseitigung
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften
- Jährlicher Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Der Gewässerschutzbeauftragte wird aktiv, wenn die Verbandsvorsteherin/der Verbandsvorsteher, eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister oder er selbst den Einsatz als erforderlich betrachtet.
Anforderungen
- Fachkundige und befähigte Fachkraft der Abwassertechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Zertifizierung gemäß §7 der 5. BImSchV
- Regelmäßige Nachschulung zur Aktualisierung der Fachkunde
Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier (Downloadlink).
Veröffentlicht am 15.11.2021