Der Zweckverband Natura Ill-Theel informiert

Die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten ist in §64 WHG geregelt. Demnach müssen Benutzer von Gewässern, die täglich mehr als 7500 m³ Wasser einleiten dürfen, einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz stellen. Oft ist die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten seitens der Wasserbehörde auch in einzelnen Wasserrechtsbescheiden gefordert.

Der Zweckverband Natura Ill-Theel schreibt öffentlich die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten für das Verbandsgebiet für die Jahre 2022-2025 aus.

Aufgaben

  • Beratung, Unterstützung und Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes, im Hinblick auf die Funktionalität, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung
  • Feststellung von Mängeln, Vorschläge zu deren Beseitigung
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften
  • Jährlicher Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Der Gewässerschutzbeauftragte wird aktiv, wenn die Verbandsvorsteherin/der Verbandsvorsteher, eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister oder er selbst den Einsatz als erforderlich betrachtet.

Anforderungen

  • Fachkundige und befähigte Fachkraft der Abwassertechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Zertifizierung gemäß §7 der 5. BImSchV
  • Regelmäßige Nachschulung zur Aktualisierung der Fachkunde

Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier (Downloadlink).


Veröffentlicht am 15.11.2021

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