Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Ill im Bereich der Brücke an der Schulstraße in Wemmetsweiler

„Fließgewässer sind Lebensadern unserer Landschaft!" Dieser Satz beschreibt nicht nur die Funktion der Bäche und Flüsse, sondern auch ihre Wirkung. Genauso wie unsere Blutbahnen erfüllen sie ihre Funktion aber auch nur dann, wenn sie z.B. "durchgängig" sind. Für Gewässerorganismen unüberwindbare Hindernisse, wie z.B. Abstürze in der Bachsohle sorgen dafür, dass der erforderliche Austausch von Arten innerhalb des Organismus ‚Bach’ nicht mehr funktioniert. Dieser wird gerade deshalb als elementarer Bestandteil eines guten ökologischen Zustands für die Mitgliedstaaten der EU bis 2021 gesetzlich gefordert und muss dort, wo er nicht gegeben ist, (wieder-)hergestellt werden.

In der Ortsmitte von Wemmetsweiler unterhalb der Brücke an der Schulstraße sind die Gewässersohle und die Böschungen der Ill mit in Beton gesetztem Wasserbaupflaster befestigt. Etwa 14 m hinter dem Brückenbauwerk hat sich im Anschluss an die befestigte Gewässersohle ein solcher, wie oben erwähnter Sohlabsturz (Höhe 50 cm) mit einer Auskolkung gebildet. Aufgrund dieses Höhenunterschieds ist in Verbindung mit der hohen Fließgeschwindigkeit auf der gepflasterten Bachsohle die Durchgängigkeit dieses Gewässerabschnitts für wandernde Fließgewässerorganismen nicht mehr gegeben. Hinzu kommt, dass der Querschnitt der Bachsohle im Bereich der linken Böschung durch eine Mauer eingeengt ist, was bei Starkregen zu einem Rückstau und Hochwasser führen kann.

Im Rahmen des Modellprojektes Ill/Theel zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird die Höhendifferenz im Bachbett am Absturz durch eine sog. Sohlgleite mit größeren Störsteinen ausgeglichen. Die Engstelle an der linken Böschung wird zurückgebaut und die Böschung zum dort angrenzenden Privatgelände hin mit Wasserbausteinen gesichert. Damit ist nicht nur die Durchgängigkeit wiederhergestellt, die Maßnahme dient auch dem Hochwasserschutz im Innerortsbereich von Wemmetsweiler.

Die Maßnahme wurde durch Genehmigung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nachträglich in den Maßnahmenkatalog des Modellprojektes Ill/Theel aufgenommen.

Diese Maßnahme wird über das Modellprojekt Ill/Theel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu 90 % vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziell gefördert.

HINTERGRUND: Die europäischen Gewässer müssen nach dem Wunsch ihrer Mitgliedssaaten bis zum Jahr 2021 einen „guten ökologischen Zustand“ erreicht haben. Dieser zeichnet sich v.a. durch einen guten biologischen Zustand aus, mit anderen Worten, mit einer Artenausstattung, die dem natürlichen Zustand möglichst nahekommt. Dies fordert die sog. Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Bei Fragen besuchen Sie unsere Homepage unter www.natura-ill-theel.de oder wenden Sie sich gerne direkt an unsere Geschäftsstelle (info@natura-ill-theel.de).


Veröffentlicht am 12.12.2017

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