Gemeinsamer Gewässerschutzbeauftragter für Zweckverbands-Kommunen - Neues Kapitel der kommunalen Zusammenarbeit aufgeschlagen

Die Kommunen des Zweckverbandes Natura Ill-Theel, die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Marpingen, Merchweiler und Tholey sowie die Stadt Lebach, haben ein neues Kapitel in der kommunalen Zusammenarbeit aufgeschlagen. In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wurde die Wasserversorgung Ostsaar (WVO) beauftragt, die Dienstleistung des gemeinsamen Gewässerschutzbeauftragten wahrzunehmen. Denn Gewässerschutz hört nicht an politischen Grenzen auf.

Bereits seit einigen Jahren nimmt die WVO die gesetzliche Verpflichtung eines Gewässerschutzbeauftragten für die Gemeinde Eppelborn wahr. Aufgrund der dabei gewonnenen positiven Erfahrungen und der Modellhaftigkeit dieser Kommunen übergreifenden Zusammenarbeit für das Saarland entschlossen sich die übrigen Kommunen des Zweckverbandes, dieses Tätigkeitsfeld der WVO auf das gesamte Zweckverbandsgebiet zu übertragen. Sie schaffen damit ein einheitliches Niveau der Überwachung der gemeindlichen Abwassereinleitungen, und haben einen verantwortlichen Ansprechpartner.

Welche Aufgabe hat ein Gewässerschutzbeauftragter?

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser dort einleiten dürfen, einen sog. Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz zu bestellen.

Ist der Zweckverband Natura Ill-Theel für den gewässerökologischen Bereich des Gewässerschutzes zuständig, so übernimmt der Gewässerschutzbeauftragte den technischen Part und hat beratende Funktion. Er ist berechtigt und verpflichtet, vor allem die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Bereich der Kanalisation zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen oder indem er auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren hinwirkt. Außerdem wird er bei Störfällen in der Kanalisation oder den Regenüberlaufbauwerken, die das Gewässer gefährden können, alarmiert.

Das Ministerium fördert dieses Modellbeispiel interkommunaler Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis 2017 mit 90 %.

Hintergrund

Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments (EG WRRL) und des Rats der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2015 die Gewässer (oberirdisch und Grundwasser) in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Dieser wiederum wird im Wesentlichen an den Faktoren Gewässerstruktur, Besiedlung und chemischer Belastung festgemacht. Kann dieses Ziel bis dahin nicht erreicht werden, sind nur in begründeten Fällen Verlängerungen um zweimal sechs Jahre (2021/2027) möglich. Seit 2009 sind die für diese Zielerreichung festgelegten „Maßnahmeprogramme“ behördenverbindlich und müssen von den Gewässerunterhaltungspflichtigen (Kommunen) umgesetzt werden.


Veröffentlicht am 09.07.2014

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