Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Bereich des Hundedressurplatzes in Bubach-Calmesweiler

Zurzeit führt der Zweckverband Natura Ill-Theel im Rahmen des Modellvorhabens Ill/Theel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) eine Maßnahme an der Theel auf der Gemarkung Bubach-Calmesweiler durch. Der Hauptsammler 1.0 des Entsorgungsverbands Saar (EVS) unterquert an dieser Stelle den Gewässerlauf der Theel. Im Bereich des mit einer Überdeckung von ca. 35 cm verlegten Abwasserkanals wurde die Bachsohle mittels in Beton gesetzten Wasserbaupflasters vor Erosion gesichert. Im Anschluss an das befestigte Bachbett hat sich im Laufe der Zeit ein Absturz gebildet. Aufgrund der durch den Absturz verursachten Wasserspiegeldifferenz von rund 55 cm ist in Verbindung mit den hohen Strömungsgeschwindigkeiten auf der gepflasterten Sohle die Durchwanderbarkeit des Theelabschnittes für Fließgewässerorganismen nicht mehr gegeben. Zur Erreichung des von der EG-WRRL geforderten guten ökologischen Zustandes ist die Durchgängigkeit wiederherzustellen.

Die Situation stellt sich so dar: Zur Sicherung der Rohrleitung wurde die Gewässersohle der Theel im Bereich der Hauptsammlerquerung mittels in Beton versetzten Wasserbaupflasters gesichert. Auch die angrenzenden Uferböschungen wurden bis auf halbe Höhe vor Erosion geschützt. Im Laufe der Zeit hat sich im unterhalb der Sammlerquerung angrenzenden ungesicherten Gewässerabschnitt infolge der hohen Strömungsbelastung ein Absturz mit einem 1,90 m hohen Kolk gebildet, der die Durchwanderbarkeit für wandernde Gewässerorganismen wie z.B. Makrozoobenthos, Schmerle, Elritze, Groppe, Forelle, Nase oder Schneider verhindert (Ergebnis einer Fischbestandserhebung aus März 2012). Das Böschungspflaster wird bei Hochwasserereignissen um- und überspült, was die Gefahr einer Freispülung des Sammlers vergrößert.

Im Rahmen des Modellprojektes Ill-Theel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird durch eine sogenannte Raue Rampe mittels Einbringen von Wasserbausteinen das Bachsohleniveau vor und nach dem Absturz angeglichen (Sohlgleite). Aufgrund der geringen Überdeckungshöhe des Hauptsammlers ist ein kompletter Abbruch des Betonkörpers grundsätzlich nicht möglich. Der Schutz der Rohrleitung muss gewährleistet bleiben. Die Anlegung eines ausreichend langen Umgehungsgerinnes ist ebenfalls nicht ohne Weiteres zu realisieren, da dadurch eine zusätzliche Querung des Hauptsammlers entstehen würde.

Ziel dieser Maßnahme ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für wandernde Fließgewässerorganismen


Veröffentlicht am 17.06.2014

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